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Heizungsförderung: Unbedingt noch 2023 Antrag stellen und dicken Zuschuss sichern

Für die Bundesförderungfür effiziente Gebäude (BEG) können nur noch bis Ende 2023 Förderanträge beim Bafa gestellt und bewilligt werden. 2024 sollen Förderanträge bei der KfW eingereicht werden. Wer sich mit dem Gedanken trägt, seine Heizung zu sanieren, sollte schon allein wegen der ab 2024 unsicheren Zuschussförderung noch in diesem Jahr einen Förderantrag stellen.

In Anbetracht der aktuellen Haushaltssperre sind Höhe und Zeitpunkt des Inkrafttretens einer neuen Förderverordnung für 2024 noch offen. Sollte es dann wider Erwarten für die Antragsteller bessere Förderbedingungen geben, kann sofort ein neuer Antrag bei der KfW gestellt und ev. bessere Konditionen in Anspruch genommen werden.

Bis zum Jahresende gibt es noch bis zu 40 % Zuschuss für Wärmepumpenanlagen einschließlich der Nachrüstung bivalenter Systeme, wenn sie überwiegend der Warmwasserbereitung und / oder Raumheizung von Gebäuden dienen.

Der Clou: Neue Heizflächen und Regler sowie sogenannte Umfeld-Maßnahmen (Entsorgung Öltanks, etc.,) inklusive baulicher Maßnahmen bis hin zu Malerarbeiten, werden in diesem Jahr in Verbindung mit der Heizungssanierung bezuschusst. Das soll 2024 auf jeden Fall wegfallen.

Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten beträgt aktuell bei Wohngebäuden 60.000 Euro pro Wohneinheit. Künftig soll die Fördergrenze bei 30.000 Euro liegen.

Weitere Infos gibt es bei Ihrem bad&heizung-Fachbetrieb und bei der Bafa auf: https://www.bafa.de